Zertifizierung Geldwäschebeauftragte:r in Finanzinstituten
Infos
Die internen Sicherungsmaßnahmen der Geldwäscheprävention sehen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG die Bestellung eines oder einer Geldwäschebeauftragten vor. Dazu sind nach GwG auch Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen und Kapitalversicherungsgesellschaften verpflichtet. Sie müssen eine:n Geldwäschebeauftragte:n auf Führungsebene und eine Stellvertretung bestellen.
Unser Zertifikatslehrgang zur oder zum Geldwäschebeauftragten vermittelt fundiertes Wissen zu den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Aufgaben. Die Teilnehmer:innen lernen nicht nur die aktuellen regulatorischen Vorgaben kennen, sondern zudem die wichtigsten Aspekte zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Themen wie Risikoanalyse, interne Kontrollmechanismen, Verdachtsmeldungen und die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden werden von den erfahrenen Referent:innen ausführlich behandelt. Durch praxisnahe Fallstudien werden die Teilnehmer:innen sowohl rechtlich als auch operativ auf die Aufgabe als Geldwäschebeauftragte:r vorbereitet.
Die Absolvent:innen des Lehrgangs sowie der webbasierten Abschlussprüfung erhalten ein anerkanntes Zertifikat. Nach dem Lehrgang sind sie in der Lage, Geldwäschepräventionssysteme in ihrer Organisation erfolgreich zu implementieren und zu überwachen.
Neben den wertvollen Inhalten bietet der Lehrgang die perfekte Plattform zum Netzwerken.
Inhalte
- Was bedeutet "Bekämpfung von Geldwäsche"?
- Was sind Pflichten und interne Sicherungsmaßnahmen?
- Wie gelingen Risikomanagement und -analyse?
- Was sind die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen?
- Was sind Zivil- und strafrechtliche Risiken für Geldwäschebeauftragte?
- Wie sehen Compliance-Kommunikation und -Kultur aus?
- Was sind die aktuellen Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene?
- Welche Meldepflichten und Strafverfolgungsbehörden gibt es?
- Webbasierte Abschlussprüfung am 13.12.2024
Zielgruppe
Dieser Lehrgang richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Banken, Finanzdienstleistern und anderen Unternehmen, die zur Einhaltung der Geldwäschevorschriften verpflichtet sind, wie z. B. Geldwäschebeauftragte und deren gesetzlich zu bestellende Stellvertretung, Compliance-Beauftragte, Compliance-Managementbeauftragte, Beauftragte für Antikorruptionsmanagementsysteme, Compliance-Auditor:innen (intern/extern), Auditor:innen für Antikorruptionsmanagementsysteme (intern/extern), sonstige Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführung, Vorstandsvorsitzende, Aufsichtsratsmitglieder, die sich mit den Themen Geldwäsche, Antikorruption und Compliance auseinander setzen müssen.
Referent:innen
Peter Quante | ING
Ilka Brian | Deutsche Bank AG
Alexander Freiherr von Hardenberg | ehemals Deutsche Bank AG
Wolfgang Gabriel | DSK Hyp
Ein Vertreter der Strafverfolgungsbehörden
Kontakt
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich per Mail an → Caroline Serong
Profitieren Sie bei einer Anmeldung bis spätestens 14. Oktober 2024 von unserem Frühbucherrabatt!
Agenda
Montag, 09. Dezember 2024, 10:00 – 17:00 Uhr: Grundlagen der Geldwäscheprävention | ||||
Modul 1: | Einführung |
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Modul 2: | Bekämpfung der Geldwäsche |
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Modul 3: | Pflichten |
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Modul 4: | Interne Sicherungsmaßnahmen |
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Dienstag, 10. Dezember 2024, 09:00 – 17:00 Uhr: Risikomanagement und Risikoanalyse | ||||
Modul 5: |
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Mittwoch, 11. Dezember 2024, 09:00 – 17:00 Uhr: Geldwäscheprävention im Unternehmen | ||||
Modul 6: | Zivil- und strafrechtliche Risiken für Geldwäschebeauftragte und Bankenmitarbeiter |
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Modul 7: | Compliance-Kommunikation und -Kultur |
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Modul 8: | Aktuelle Entwicklungen auf gesetzgeberischer Ebene | |||
Donnerstag, 12. Dezember 2024, 09:00 – 13:00 Uhr: Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden | ||||
Modul 9: | Meldepflichten / Strafverfolgungsbehörden |
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Freitag, 13. Dezember 2024 | ||||
Modul 10: | Zertifikat |
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Referent:innen
Ilka Brian
ist Syndikusrechtsanwältin und Compliance Counsel bei der Deutschen Bank AG. Sie verantwortet mit ihrem Team die Standardsetzung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für den Deutsche Bank-Konzern. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Begleitung von internationalen und nationalen gesetzlichen Initiativen zur Verbesserung der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Umsetzung neuer Standards in den AML-Policies des Konzerns als auch die Unterstützung der operativen Implementierung der Vorgaben in den Geschäftsbereichen der Bank. Frau Brian ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des Bundesverbands deutscher Bank e.V. und (Mit-)Autorin im Beck Online Kommentar zum Geldwäschegesetz.
Wolfgang Gabriel
ist Rechtsanwalt, geprüfter Finanz- und Anlageberater und seit 1993 Geldwäschebeauftragter der DSK Hyp AG sowie Zentrale Stelle. Er ist Mitglied diverser Arbeitskreise des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e. V. sowie des Kammernarbeitskreises der FIU. Herr Gabriel verfasst als (Mit-)Autor diverse Kommentierungen und Schulungen zur Prävention gegen Geldwäsche und Finanzbetrug und tritt regelmäßig als Referent zu diesen Themen in Erscheinung.
Alexander Freiherr von Hardenberg
ist seit über 30 Jahren für die Deutsche Bank in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig. Seit 2000 arbeitet er im Bereich Anti-Financial Crime mit verschiedenen Schwerpunkten, unter anderem der Institutsspezifischen Risikoanalyseanalyse.
Dr. Peter Quante
ist Chief Compliance Officer (CCO) der ING-DiBa AG. In dieser Funktion ist er gleichzeitig der Geldwäschebeauftragte für sämtliche Gesellschaften der ING Deutschland Gruppe.
Vertreter der Strafverfolgungsbehörde
Zertifikatslehrgang
Termin
10:00 Uhr
Donnerstag, 12.12.2024
13:00 Uhr
Preis
Ort
Wendelinstraße 1
50933 Köln
DB-Veranstaltungsticket
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