Zertifikatslehrgang

Zertifizierung Geldwäschebeauftragte:r in Finanzinstituten

Infos

Lernen Sie, wie Sie Geldwäsche und Korruption vorbeugen mit Zertifikat.


Die internen Sicherungsmaßnahmen der Geldwäscheprävention sehen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG die Bestellung eines oder einer Geldwäschebeauftragten vor. Dazu sind nach GwG auch Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen und Kapitalversicherungsgesellschaften verpflichtet. Sie müssen eine:n Geldwäschebeauftragte:n auf Führungsebene und eine Stellvertretung bestellen.

Unser Zertifikatslehrgang zur oder zum Geldwäschebeauftragten vermittelt fundiertes Wissen zu den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Aufgaben. Die Teilnehmer:innen lernen nicht nur die aktuellen regulatorischen Vorgaben kennen, sondern zudem die wichtigsten Aspekte zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Themen wie Risikoanalyse, interne Kontrollmechanismen, Verdachtsmeldungen und die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden werden von den erfahrenen Referent:innen ausführlich behandelt. Durch praxisnahe Fallstudien werden die Teilnehmer:innen sowohl rechtlich als auch operativ auf die Aufgabe als Geldwäschebeauftragte:r vorbereitet.

Die Absolvent:innen des Lehrgangs sowie der webbasierten Abschlussprüfung erhalten ein anerkanntes Zertifikat. Nach dem Lehrgang sind sie in der Lage, Geldwäschepräventionssysteme in ihrer Organisation erfolgreich zu implementieren und zu überwachen.

Neben den wertvollen Inhalten bietet der Lehrgang die perfekte Plattform zum Netzwerken.
 

Inhalte

  • Was bedeutet "Bekämpfung von Geldwäsche"?
  • Was sind Pflichten und interne Sicherungsmaßnahmen?
  • Wie gelingen Risikomanagement und -analyse?
  • Was sind die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen?
  • Was sind Zivil- und strafrechtliche Risiken für Geldwäschebeauftragte?
  • Wie sehen Compliance-Kommunikation und -Kultur aus?
  • Was sind die aktuellen Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene?
  • Welche Meldepflichten und Strafverfolgungsbehörden gibt es?
  • Webbasierte Abschlussprüfung am 13.12.2024


Zielgruppe

Dieser Lehrgang richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Banken, Finanzdienstleistern und anderen Unternehmen, die zur Einhaltung der Geldwäschevorschriften verpflichtet sind, wie z. B. Geldwäschebeauftragte und deren gesetzlich zu bestellende Stellvertretung, Compliance-Beauftragte, Compliance-Managementbeauftragte, Beauftragte für Antikorruptionsmanagementsysteme, Compliance-Auditor:innen (intern/extern), Auditor:innen für Antikorruptionsmanagementsysteme (intern/extern), sonstige Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführung, Vorstandsvorsitzende, Aufsichtsratsmitglieder, die sich mit den Themen Geldwäsche, Antikorruption und Compliance auseinander setzen müssen.


Referent:innen

Peter Quante | ING
Ilka Brian | Deutsche Bank AG
Alexander Freiherr von Hardenberg | ehemals Deutsche Bank AG
Wolfgang Gabriel | DSK Hyp
Ein Vertreter der Strafverfolgungsbehörden


Kontakt

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich per Mail an → Caroline Serong


Profitieren Sie bei einer Anmeldung bis spätestens 14. Oktober 2024 von unserem Frühbucherrabatt! 
 

Agenda

Montag, 09. Dezember 2024, 10:00 – 17:00 Uhr: Grundlagen der Geldwäscheprävention
Modul 1:Einführung
  • Ziele und Methoden der Geldwäsche 
  • Methoden der Terrorismusfinanzierung 
  • Internationale Übereinkommen / Initiativen gegen Geldwäsche 
  • Rechtliche Grundlagen: §261 StGB, GwG, KWG 
  • Rundschreiben, Industriestandards, Auslegungshinweise, Leitfaden 
Modul 2:Bekämpfung der Geldwäsche
  • Säulen der Geldwäscheprävention 
  • Straftatbestand der Geldwäsche 
  • Vortaten zur Geldwäsche 
  • Risikofaktor Mensch
Modul 3:Pflichten
  • Sorgfaltspflichten 
  • Identifizierung von Kunden und wB, KYC-Prinzip 
  • Register wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen 
  • Risikobasierter Ansatz 
  • PEPs, Fernidentifizierung, Monitoring 
Modul 4:Interne Sicherungsmaßnahmen
  • Aufgaben des GWB / Zentrale Stelle 
  • Interne Sicherungssysteme: Interne Grundsätze und Kontrollen 
  • Whistleblowing 
  • Gruppenweite Einhaltung 
  • Auslagerung / MaRisk-Compliance 
  • Datenschutz
 
Dienstag, 10. Dezember 2024, 09:00 – 17:00 Uhr: Risikomanagement und Risikoanalyse
Modul 5:

Risikomanagement und Risikoanalyse, rechtliche und regulatorische Anforderungen

 
  • Vollständige Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation sowie Bestandsaufnahme der Kunden- und Produktstruktur 
  • Erfassung und Identifizierung aller kunden-, produkt- und trans­aktionsbezogenen Risiken; Bewertung der identifizierten Risiken 
  • Entwicklung geeigneter Maßnahmen aufgrund des Ergebnisses der institutsinternen Risikoanalyse und regelmäßige Aktualisierung des Risikoprofils sowie Überprüfung und Weiterentwicklung der getroffenen Präventionsmaßnahmen 
  • Kommunikation und Awareness
  • Parameter für Monitoring
   
Mittwoch, 11. Dezember 2024, 09:00 – 17:00 Uhr: Geldwäscheprävention im Unternehmen
Modul 6:Zivil- und strafrechtliche Risiken für Geldwäschebeauftragte und Bankenmitarbeiter
  • Straftatbestand Geldwäsche 
  • Weitere mögliche Straftatbestände 
  • Beteiligungsformen 
  • Strafbefreiung durch Verdachtsmeldung/-anzeige 
  • Bußgeldtatbestände des GwG/KWG 
  • Zivilrechtliche Haftungsrisiken 
  • Freistellung von Verantwortlichkeit
  • Besprechung von Praxisfällen
Modul 7:Compliance-Kommunikation und -Kultur
  • Berichtspflichten
  • GWB und die Three Lines of Defence
  • Tone from the Top, Mitarbeitersensibilisierung, GWB als Trainer
Modul 8:Aktuelle Entwicklungen auf gesetzgeberischer Ebene 
 
Donnerstag, 12. Dezember 2024, 09:00 – 13:00 Uhr: Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
Modul 9:Meldepflichten / Strafverfolgungsbehörden
  • Die neue FIU: Registrierung und elektronische Meldung 
  • Verdachtsmeldung/-anzeige 
  • Beispielfälle aus der kriminalistischen Fallbearbeitung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Cyberkriminalität 
 
Freitag, 13. Dezember 2024
Modul 10:Zertifikat
  • Webbasierter Abschlusstest

Referent:innen

  • Ilka Brian

    ist Syndikusrechtsanwältin und Compliance Counsel bei der Deutschen Bank AG. Sie verantwortet mit ihrem Team die Standardsetzung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für den Deutsche Bank-Konzern. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Begleitung von internationalen und nationalen gesetzlichen Initiativen zur Verbesserung der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Umsetzung neuer Standards in den AML-Policies des Konzerns als auch die Unterstützung der operativen Implementierung der Vorgaben in den Geschäftsbereichen der Bank. Frau Brian ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des Bundesverbands deutscher Bank e.V. und (Mit-)Autorin im Beck Online Kommentar zum Geldwäschegesetz.  

  • Wolfgang Gabriel

    ist Rechtsanwalt, geprüfter Finanz- und Anlageberater und seit 1993 Geldwäschebeauftragter der DSK Hyp AG sowie Zentrale Stelle. Er ist Mitglied diverser Arbeitskreise des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e. V. sowie des Kammernarbeitskreises der FIU. Herr Gabriel verfasst als (Mit-)Autor diverse Kommentierungen und Schulungen zur Prävention gegen Geldwäsche und Finanzbetrug und tritt regelmäßig als Referent zu diesen Themen in Erscheinung.

  • Alexander Freiherr von Hardenberg

    ist seit über 30 Jahren für die Deutsche Bank in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig. Seit 2000 arbeitet er im Bereich Anti-Financial Crime mit verschiedenen Schwerpunkten, unter anderem der Institutsspezifischen Risikoanalyseanalyse.

  • Dr. Peter Quante

    ist Chief Compliance Officer (CCO) der ING-DiBa AG. In dieser Funktion ist er gleichzeitig der Geldwäschebeauftragte für sämtliche Gesellschaften der ING Deutschland Gruppe.

  • Vertreter der Strafverfolgungsbehörde

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