Änderungen an der MiFID II: DK begrüßt Vorschläge der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf mit weitreichenden Änderungen an der Finanzmarktrichtlinie MiFID II vorgestellt. Demnach soll zum Beispiel der Verwaltungsaufwand von Fondsanbietern gegenüber professionellen Investoren verringert werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßte die von der Brüsseler Behörde veröffentlichten Vorschläge. Die Änderungen seien nicht nur eine sinnvolle Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Sie sind zudem kundenfreundlich und vereinfachen die durch MiFID II übermäßig komplex gewordenen Abläufe im Wertpapiergeschäft“, teilte die DK mit.
Insbesondere die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen für Geschäfte mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien (zum Beispiel im Interbankenhandel) sowie das im Zuge der Corona-Krise in der Bedeutung gestiegene Telefongeschäft seien richtig. Die DK unterstützt eigenen Angaben zufolge zudem den von der Kommission angeregten Vorrang der elektronischen vor der papierhaften Information, nicht zuletzt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, hieß es.
Die umfassenden Überprüfung der MiFID II / MiFIR müsse dazu genutzt werden, um die Kapitalmärkte für Anleger wieder attraktiver zu machen und die Wertpapierkultur auf Dauer zu stärken, hieß es weiter. Der DK zufolge waren einige der Anfang 2018 in Kraft getretenen Regelungen der MiFID II wiederholt Anlass für Kunden von Banken und Sparkassen, sich etwa über zu umfangreiche und redundante Informationen zu beklagen. Die DK und das Bundesfinanzministerium hätten sich daher für eine Überprüfung dieser rechtlichen Regelungen eingesetzt, hieß es. (ud)
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