BaFin: Neue einheitliche Aufsicht für Finanzanlagenvermittler
Die BaFin übernimmt ab 2021 die Aufsicht über die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler in Deutschland. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin, teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Derzeit werde die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern in Abhängigkeit vom jeweiligen Sitz durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Mit dem neuen Gesetz werde die Aufsicht ab dem 1. Januar 2021 schrittweise auf die BaFin übertragen, erklärte das BMF. Dadurch solle eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht erreicht werden, der Anlegerschutz werde gestärkt.
Mit den Neuregelungen würden die bisher geltenden Vorschriften in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung aufgehoben und inhaltlich weitgehend unverändert in das Wertpapierhandelsgesetz überführt, hieß es weiter. Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie die Prüfung der Einhaltung der Pflichten werden demnach so ausgestaltet, dass ein „kostenschonendes Verfahren durch Risikoorientierung und weitgehende Digitalisierung gewährleistet“ sei. Der Staatssekretär im BMF Dr. Jörg Kukies erklärte: „Mit der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin beseitigen wir die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur.“
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