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Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Mit Kapitalpuffern in der Krise die Realwirtschaft stützen

Nach Einschätzung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS hat die Ausbreitung des Coronavirus eine für die Wirtschaftstätigkeit kritische Phase erreicht. Das teilte die BaFin am Montag mit. Zwar hätten die Basel-III-Standards die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems in den letzten zehn Jahren gestärkt. Zudem weise das weltweite Bankensystem deutlich höhere Kapital- und Liquiditätsniveaus auf, wodurch es besser in der Lage sei, Schocks abzufedern. Banken und Aufsichtsbehörden müssten aber wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass das globale Bankensystem finanziell und operativ widerstandsfähig bleibe, schreibt die Aufsicht unter Berufung auf den BCBS. Die Mitgliedstaaten verfolgten eine Reihe von Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzumildern.

Der Basel-III-Rahmen umfasse Kapital- und Liquiditätspuffer, die für den Einsatz in Stressphasen ausgelegt seien, so die BaFin. Dazu zählten der Kapitalerhaltungspuffer und damit auch der antizyklische Kapitalpuffer und Puffer für systemrelevante Banken (Significant Institutions – SIs). Auch der Bestand der Banken an hochwertigen liquiden Aktiva (High-Quality Liquid Asset – HQLA) gehört den Angaben zufolge dazu. „Diese Puffer sowie bestehende freie Eigenmittel sollten jetzt mit dem Ziel eingesetzt werden, die Realwirtschaft zu unterstützen und Verluste abzufedern, statt ausgeschüttet zu werden. Die HQLA-Bestände sollten zudem verwendet werden, um die Liquiditätsversorgung zu gewährleisten“, hieß es.

Der BCBS setzt laut BaFin die Konsultationen zu allen politischen Initiativen vorerst aus und verschiebe auch alle geplanten Bewertungen von Aufsichtsregimen der Mitgliedsländer, die er sich 2020 im Rahmen seines Programms zur Bewertung der regulatorischen Kohärenz anschauen wollte. 

EZB aktiviert Kapitalentlastung 

Wie die BaFin weiter mitteilte, setzte die Europäische Zentralbank (EZB) am 20. März ihre angekündigten Kapitalentlastungsmaßnahmen im Umfang von 120 Mrd. in Kraft. Banken könnten damit Kredite in Höhe von 1,8 Bio. Euro finanzieren. Zu den weiteren Maßnahmen, mit denen bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) unter EZB-Aufsicht in der Lage bleiben sollen, Privathaushalte und Unternehmen in der Corona-Krise mit Geld zu versorgen, gehören demnach mehr Flexibilität bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von durch öffentliche Unterstützungsmaßnahmen besicherten Darlehen. Angesichts der derzeitigen Marktbedingungen werde sich die Aufsicht in der Diskussion mit den Banken um den Abbau notleidender Kredite (Non-performing Loans - NPL) voll flexibel zeigen. Außerdem sollten Banken Schritte einleiten, um übermäßige prozyklische Effekte zu vermeiden, die sich aus der Nutzung des internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 ergeben könnten. (ud)

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