Brüssel will Erholung der Kapitalmärkte erreichen: BaFin verweist auf Vorschläge der Kommission
Die BaFin hat auf ein Maßnahmenpaket der EU-Kommission hingewiesen, mit dem eine Erholung der Kapitalmärkte von den Folgen der Corona-Krise erreicht werden soll. Mit dem am 24. Juli veröffentlichten Paket passe die Kommission die europäische Prospektverordnung (Prospekt-VO)‚ die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und die Verbriefungsvorschriften gezielt an, teilte die BaFin am Montag mit. Den Vorschlägen müssten der Europäische Rat und das EU-Parlament noch zustimmen. In die Prospekt-VO wolle Brüssel etwa zeitlich begrenzt einen kurzen EU-Wiederaufbauprospekt einführen, den dann Emittenten nutzen könnten, die seit mindestens 18 Monaten am geregelten Markt oder einem EU-Wachstumsmarkt zugelassen seien. Für sie bestehe daher bereits Kapitalmarkttransparenz. Diesen Prospekt sollen Emittenten demnach leicht erstellen, Anleger gut verstehen und Aufsichtsbehörden schnell genehmigen können.
Zudem wolle die Kommission die MiFID-II-Vorgaben zum Anlegerschutz gezielt anpassen, um den Aufwand für beaufsichtigte Institute, geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden zu verringern, hieß es weiter. So sollten insbesondere Informationspflichten – etwa im Hinblick auf die Kostentransparenz gegenüber geeigneten Gegenparteien und professionellen Kunden – eingeschränkt werden. Bei den Product-Governance-Vorgaben für Anleihen mit Kompensationsklauseln (Make-Whole Clauses) seien Erleichterungen vorgesehen. Schließlich schlage die Kommission noch vor, die delegierte Richtlinie zur MiFID II zu ändern, um für kleine und mittelgroße Emittenten sowie für den Bereich Anleihen mehr Finanzanalysen verfügbar zu machen.
Im Hinblick auf Verbriefungen schlage die EU-Kommission vor, einen spezifischen Aufsichtsrahmen auch für einfache, transparente und standardisierte synthetische Verbriefungen zu schaffen, der auf Bilanzverbriefungen beschränkt sei (synthetische STS-Verbriefungen), so die BaFin. Für synthetische STS-Verbriefungen könnten sich somit risikoorientierte Erleichterungen ergeben, wie sie auch schon für traditionelle STS-Verbriefungen gelten würden. Darüber hinaus schlage die Kommission vor, regulatorische Hindernisse für die Verbriefung notleidender Risikopositionen zu verringern. Beide Vorhaben basieren den Angaben zufolge auf Arbeiten der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA aus den Jahren 2019 und 2020 sowie auf einem Vorschlag des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS, wie Kreditinstitute Verbriefungen notleidender Risikopositionen behandeln sollten. (ud)
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