Bundesrat: Entlastung für Mittelstandsbanken gefordert
Der Bundesrat hat sich für Entlastungen kleinerer und mittlerer Banken bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Bankenregulierung Basel III ausgesprochen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssten auch in Zukunft in der Lage sein, ihre Schlüsselstellung zur Finanzierung des Mittelstands auszufüllen, teilte die Länderkammer am Freitag in Berlin mit. In einem Entschließungsantrag weise der Bundesrat die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf notwendigen Verbesserungsbedarf hin: Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbsnachteilen, zu Kapitalanforderungen, zur Absicherung von Risiken sowie zu Anforderungen bei Rating-Verfahren. Die Entschließung sei der Regierung und der Kommission zugeleitet worden.
Der Bundesrat kritisierte eigenen Angabe zufolge, dass die Europäische Union (EU) die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht grundsätzlich für alle Banken umsetzt, obwohl diese eigentlich für Großbanken entwickelt worden seien. Die zunehmende EU-Bankenregulierung in den letzten Jahren lasse die Finanzierung des Mittelstands für die Banken immer weniger rentabel werden, hieß es.
Mögliche weitere Verschärfungen
Zu befürchten sei, dass die finale Umsetzung von Basel III, die bis 2022 erfolgen müsse, weitere Verschärfungen bringe und damit die Mittelstandsfinanzierung bedrohe. Wichtig sei deshalb, dass auf EU-Ebene die Auswirkungen auf die mittelständisch geprägte, überwiegend bankenfinanzierte Realwirtschaft berücksichtigt würden. Die Regulierung der Banken dürfe nicht dazu führen, dass die Realwirtschaft in Deutschland vor neuen Finanzierungshürden stehe, warnte die Länderkammer.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel hatte im Dezember 2010 neue Empfehlungen für Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Kreditinstitute abgegeben, die Rahmenregelungen von Basel III. Kernelement ist laut Bundesfinanzministerium (BMF) „die Stärkung von Qualität und Quantität des Eigenkapitals der Banken“. Darüber hinaus gehe es um die Einführung einer Verschuldungsobergrenze und um die Einführung von zwei neuen Liquiditätskennziffern sowie um verbesserte Corporate Governance (innere Unternehmensführung) und höhere Transparenz, so das BMF. (ud)
Weitere Artikel und Meldungen rund um die Themen Bankpolitik und Bankpraxis finden Sie auf der Webseite www.die-bank.de.
« Zurück zur Übersicht