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Bundestag: Experten kritisieren Karlsruher EZB-Urteil

Experten im Bundestag haben deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) geübt. In einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses sprachen Sachverständige von einer Kompetenzüberschreitung der Karlsruher Richter und warnten den Bundestag davor, den Konflikt infolge des Urteils weiter eskalieren zu lassen, teilte der Informationsdienst „heute im bundestag“ (hib) mit.

„Die europäische Rechtsgemeinschaft steht auf dem Spiel“, urteilte Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. Der Richterspruch sei ein Angriff auf die Unabhängigkeit der EZB sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Anleihekäufe 2018 gebilligt hatte. Absehbar würde dies weitere Klagen nach sich ziehen, warnte Mayer mit Blick unter anderem auf das gerade beschlossene Pandemie-Notfallankaufprogramm PEPP. Von einem „Fehlurteil“ sprach Bernhard W. Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Indem das Bundesverfassungsgericht die europäischen Kompetenzen einhegen wolle, überziehe es seine eigenen „in eklatanter Art und Weise“. Dem Bundestag empfahl Wegener, sich inhaltlich von dem Beschluss abzugrenzen. 

Urteil könnte „große Krise“ auslösen

Christian Walter (Ludwig-Maximilians-Universität München) sprach demnach wegen der Verpflichtung auf die Unabhängigkeit der EZB von einer „heiklen politischen und rechtlichen Situation“ für den Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht nehme das Parlament in die Pflicht, weil ihm selbst die „Kastrationsbefugnis gegenüber den Rechtsakten der EU fehle“. Dies stelle eine „weitgehende Instrumentalisierung von Verfassungsorganen“ dar. Walter betonte, die Reaktion der Abgeordneten könne nicht über eine „vorsichtig formulierte Bitte“ hinausgehen. Auch Claus-Dieter Classen von der Universität Greifswald warnte, das Urteil habe das Potenzial, eine „große Krise“ auszulösen. Der Bundestag könne nur Rechtspositionen formulieren, inwieweit diese die EZB beeindrucken würden, bleibe aber abzuwarten. 

Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) legte das Augenmerk auf das Mandat der EZB, wonach deren Aufgabe sei, die Preisstabilität zu wahren. Würde dieses Mandat eingeschränkt, gefährde dies die Glaubwürdigkeit und Effektivität der Zentralbank. „Wie kann eine Geldpolitik, die versucht, ihr Mandat zu erfüllen, nicht verhältnismäßig sein?“, fragte Fratzscher.

Kritischer gegenüber der EZB und der Rolle der EU-Mitgliedstaaten äußerten sich Jürgen Rocholl von der European School of Management and Technology (ESMT) und Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg. Rocholl wertete das Urteil als „Sprengstoff“ für weitere Aktionen der EZB und warnte davor, das Mandat der EZB zu weit auszulegen. Deren Rolle sei in den letzten Jahren immer größer geworden, sodass eine Überforderung drohe. Ein Grund dafür sei das Versäumnis der politischen Ebene, mehr Schritte in Richtung europäische Integration zu machen.

Verstöße gegen das Verbot zur monetären Staatsfinanzierung

Nach Ansicht von Meyer ergibt die Analyse des PSPP-Programms in drei Punkten Hinweise, dass die deutschen Verfassungsorgane ihrer Integrationsverantwortung nicht ausreichend nachgekommen seien und es unter anderem Verstöße gegen das Verbot zur monetären Staatsfinanzierung gegeben habe. Um das zukünftig – etwa beim Pandemie-Notfallankaufprogramm – zu verhindern, sprach er sich in seiner Stellungnahme für eine institutionalisierte und regelmäßige Kontrolle entsprechender Programme, beispielsweise durch den Europaausschuss, aus. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB im Rahmen des sogenannten PSPP-Programms als zum Teil verfassungswidrig eingestuft. Laut dem Urteil darf sich die Bundesbank in Zukunft nur an diesen Käufen beteiligen, wenn die EZB deren Verhältnismäßigkeit nachvollziehbar darlegt. Karlsruhe gab der Bundesregierung drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu veranlassen. (ud)

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