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Corona-Pandemie zwingt zu Homeoffice

BaFin: Außer-Haus-Geschäfte von der MaRisk gedeckt

In Deutschland und in anderen europäischen Ländern wappnen sich Arbeitgeber gegen das sich ausbreitende Coronavirus. Banken verteilen Mitarbeiter auf verschiedene Standorte oder schicken sie ins Homeoffice, um zentrale Geschäftsbereiche wie Zahlungsverkehr oder Handel am Laufen zu halten. Die BaFin betont, dass Handelsgeschäfte außerhalb der Geschäftsräume nur zulässig seien, wenn dies vom Institut klar geregelt und jedes Geschäft sauber dokumentiert werde. Dies gehe aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hervor. Diese enthielten Vorschriften zu außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen Handelsgeschäften (Außer-Haus-Geschäfte). Die Aufsicht erklärte, dass es zu organisatorischen und technischen Problemen führen könne, wenn Handelstätigkeiten kurzfristig und ausnahmsweise außerhalb der Geschäftsräume, etwa vom Homeoffice, ausgeübt werden sollten.

Die strengen Regeln im Handelsraum vorübergehend, krisenbedingt für eine Homeoffice-Regelung zu lockern, ist aus Sicht der BaFin vom Wortlaut der MaRisk gedeckt und bankaufsichtlich vertretbar, wenn nicht sogar als Teil eines Notfallkonzepts in Krisensituationen erforderlich. Bei fehlender Zugangsmöglichkeit zu Büro- und Handelsräumen sei es erforderlich, eine Alternative zu schaffen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. „Sofern Institute diese Geschäfte bisher ausgeschlossen hatten, müssten sie das Verbot explizit aufheben und klar umreißen, unter welchen Bedingungen und, sofern abschätzbar, über welchen Zeitraum die Neuregelung gelten soll, und dies in Arbeitsanweisungen niederlegen“, heißt es.

Die Bankenaufsicht versuche stets, ihre Mindestanforderungen so zu formulieren, dass sie technischen Innovationen nicht im Wege stünden. Dies gelte grundsätzlich auch für die Anforderungen an als Teil des Krisenmanagements eingerichtete dezentrale Arbeitsplätze im Bereich des Handelsgeschäfts. Alle geforderten Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen könnten elektronisch realisiert werden. (ud)

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