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Coronavirus: Finanzstabilitätsrat fordert Aufsicht zur Flexibilität auf

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute dazu aufgerufen, Marktteilnehmern auch in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin Zugang zu Finanzmitteln zu gewähren. Sie sollten demnach sicherstellen, dass Kapital- und Liquiditätsressourcen im Finanzsystem dort verfügbar seien, wo sie benötigt würden. Darauf wies die BaFin am Freitag in einer Mitteilung hin.

Viele Mitglieder des FSB hätten bereits Maßnahmen zur Freigabe verfügbarer Kapital- und Liquiditätspuffer ergriffen und befänden sich – wie die BaFin – im Austausch mit den Unternehmen über Notfallpläne, hieß es. Der FSB sehe sich in koordinierender Funktion bei der Aufrechterhaltung der Finanzstabilität in der Krise. Das globale Finanzsystem sei heute besser in der Lage, Schocks standzuhalten, das Funktionieren des Markts zu gewährleisten und der Realwirtschaft Finanzmittel bereitzustellen als früher, teilte das FSB laut BaFin am Freitag mit. FSB-Mitglieder müssten weiterhin eng miteinander kooperieren.

Der FSB ist laut Bundesfinanzministerium (BMF) ein internationales Gremium, das die Arbeiten zur Aufsicht und Regulierung der internationalen Finanzmärkte koordiniert und fördert. Der FSB wurde 2009 aus Anlass der Finanzmarktkrise als Nachfolger des Forums für Finanzstabilität (Financial Stability Forum, FSF) durch die Gruppe der 20 bedeutendsten Industrie- und Schwellenländer (G20) gegründet. 

Empfehlungen der ESMA

Die BaFin wies zudem auf die Empfehlungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) an Finanzmarktteilnehmer vom 11. März bezüglich der Auswirkungen des Coronavirus auf die Finanzmärkte hin. Alle Finanzmarktteilnehmer, inklusive Finanzmarktinfrastrukturen, sollen demnach bereit sein, ihre Notfallpläne und -maßnahmen einzusetzen, um Betriebskontinuität im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Emittenten sollten unverzüglich ihren Pflichten gemäß Marktmissbrauchsverordnung nachkommen und alle relevanten Informationen über die Auswirkungen des Erregers veröffentlichen. Sie sollten zudem die tatsächlichen und potenziellen Folgen des Coronavirus in ihren Finanzberichten für das Jahr 2019 abbilden, sofern diese noch nicht veröffentlicht worden seien. Andernfalls seien sie in der Zwischenberichterstattung offenzulegen. Vermögensverwalter rufe die ESMA dazu auf, weiterhin die Anforderungen an das Risikomanagement anzuwenden und entsprechend zu handeln, hieß es.

Die ESMA überwacht laut BaFin, wie sich die Finanzmärkte entwickeln und stimmt sich mit den nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) weiterhin eng ab. Die ESMA wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 durch eine EU-Verordnung errichtet. Aufgabe der Behörde mit Sitz in Paris ist es, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie zur Stabilität und Effektivität des Finanzsystems in der Eurozone beiträgt. (ud)

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