Zum Hauptinhalt springen

Deutsche Versicherer: Sorge über schwere Verwerfungen an Kapitalmärkten

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. „Die deutschen Versicherer werden die Folgen der Corona-Pandemie spüren. Aber als existenzbedrohend schätzen wir die Auswirkungen nicht ein“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), Dr. Guido Bader. Denn derartige Pandemien und deren Folgen seien in den Katastrophen-Szenarien des europaweit gültigen Aufsichtsregimes Solvency II bedacht und würden von den Aktuarinnen jedes Jahr im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigt.

Grundsätzlich besorgt zeigte sich der DAV-Vorstandsvorsitzende den Angaben zufolge über die schweren Verwerfungen an den Kapitalmärkten: „Das Zinsniveau war in den vergangenen Monaten bereits extrem niedrig und der Druck hat durch die corona-bedingten Markteingriffe der EZB weiter zugenommen. Wir haben im Moment einen Anlagenotstand und dieser wird kurz bis mittelfristig anhalten beziehungsweise sich eher weiter verschärfen.“

Erschwerend komme hinzu, dass nicht nur die Aktien- und Anleihemärkte sich hochvolatil und unberechenbar entwickelten, sondern auch im Immobilien- und Hypothekenmarkt sowie bei den alternativen Investments stabile Renditen in Frage gestellt sein könnten. „Diese Risiken und mögliche Abschreibungen auf die Kapitalanlagen belasten die Bilanzen der Versicherer und wirken sich negativ vor allem auf die Solvency-II-Quoten der Lebensversicherer aus“, prognostizierte Dr. Bader. Bei den Schaden- und privaten Krankenversicherern rechnete die DAV maximal mit moderaten Verschlechterungen der Solvenzquoten.

Die DAV forderte zudem, Garantiemodelle in der Altersvorsorge an das Tiefzinsumfeld anzupassen. „Garantien sind von den Deutschen in der Altersvorsorge weiterhin gewünscht und haben auch im anhaltenden Tiefzinsumfeld ihre Berechtigung“, erklärte Dr. Herbert Schneidemann, Vize-Vorstandsvorsitzender der DAV. Sowohl die Garantiemodelle als auch das Garantieniveau müssten an die veränderten Kapitalmarktwirklichkeiten angepasst werden. Vor diesem Hintergrund sehe die DAV weiterhin den Bedarf, den Höchstrechnungszins für Neuverträge ab 1. Januar 2021 von derzeit 0,9 auf 0,5 Prozent zu senken, hieß es. (ud)

Weitere Artikel und Meldungen rund um die Themen Bankpolitik und Bankpraxis finden Sie auf der Webseite www.die-bank.de.

Veröffentlicht am
« Zurück zur Übersicht