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DK kritisiert Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat kürzlich den Referentenentwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vorgelegt. Darin ist zum Beispiel geregelt, dass es keine 24-Monats-Verträge mehr geben darf und diese sich auch nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um drei Monate verlängern dürfen. Das betrifft etwa Vertragslaufzeiten von Mobilfunkverträgen oder Fitnessstudios. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßte das auch von ihr verfolgte Ziel des Ministeriums, den Bürgern „ein angemessenes Maß an Verbraucherschutz“ zu bieten. Die Regelungsvorschläge stießen jedoch auf grundsätzliche Vorbehalte, teilte die DK im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu dem Gesetzesentwurf mit.  

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