DK positioniert sich zu Stablecoins
Neue Regulierungsansätze gefordert
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat sich für weitreichende regulatorische Maßnahmen als Voraussetzung für die Einführung von Stablecoins und Digitalwährungen ausgesprochen. Die von Facebook im letzten Sommer angekündigte Stablecoin Libra könne bei einer großen Akzeptanz und Verbreitung erhebliche Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr, das Finanzsystem insgesamt und damit auch auf die Gesellschaft haben, teilte die DK in einer Stellungnahme mit. „Für die DK ist es unstrittig, dass die Verantwortung für die Währungsordnung auch zukünftig bei den souveränen Staaten bzw. der EU als Staatenverbund liegen muss. Jedes Geldangebot, sei es von Banken oder anderen privaten Unternehmen, muss daher in die staatlich vorgegebene Ordnung passen.“ Alles andere würde zu Instabilität führen, hieß es.
Die Regulierung von Stablecoins erfordere eigene, neue Regulierungsansätze. Mit der bisherigen Regulierung seien Projekte wie Libra mit globaler Tragweite nicht zu fassen. „Dementsprechend bedarf es einer international harmonisierten Regelung, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass jede Jurisdiktion eine eigenständige Regulierung erlässt. Hier bedarf es einer Abstimmung und Koordination der verschiedenen nationalen Regulierungsansätze“, so die DK.
Sie nannte folgende Bedingungen für die Einführung von Stablecoins: Die Anbieter von Stablecoins müssten nach dem Prinzip „same business, same risk, same rules“ der gleichen Beaufsichtigung unterliegen wie andere Marktteilnehmer. Die staatliche Währungssouveränität müsse ohne Einschränkungen erhalten bleiben. Stablecoins dürften zudem nicht die Finanz- und Währungsstabilität gefährden. Darüber hinaus müsse die Wertbeständigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Stablecoin trotz bestehender Risiken (Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken) garantiert werden können. Die DK forderte des Weiteren, dass ein rechtssicherer Rückzahlungsanspruch für Stablecoin-Guthaben bestehen müsse.
Lob für Beschluss der EU-Finanzminister
„Die Verwendung von Stablecoins zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss effektiv unterbunden sein; insoweit bedarf es einer umfassenden Regulierung auf globaler Ebene, die sicherstellt, dass sich alle getätigten Transaktionen den beteiligten Personen zuordnen lassen“, hieß es weiter. Aus diesen Gründen sei der Beschluss der EU-Finanzminister zu begrüßen, demzufolge Stablecoins wie der Libra in der EU nicht erlaubt werden sollten, solange die von ihnen ausgehenden Risiken nicht identifiziert und als beherrschbar bewertet worden seien.
Die Deutsche Kreditwirtschaft betonte zugleich, dass derzeit keine Notwendigkeit bestehe, die Einführung von digitalem Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC) im Euroraum „mit Vorrang in Angriff zu nehmen“. Weder seien die Gefahren für die Finanzstabilität und mögliche Einschränkungen im Kreditangebot der Banken und Sparkassen ausreichend erforscht, noch bestehe aufgrund der noch weiterhin substanziellen Nutzung von Bargeld ein ausreichender Zusatznutzen für die Bürger. In der Zukunft könne digitalem Zentralbankgeld in der Geld- und Währungsordnung jedoch eine bedeutsame Rolle zufallen, hieß es.
Passende Lösungen finden
Nach Einschätzung der DK ist CBDC zur Stärkung der Leitwährung und insgesamt zur Sicherung sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa als auch für den Erhalt der wirtschaftspolitischen Handlungsfähigkeit mittel- und langfristig unerlässlich. „Dazu müssen gemeinsam von Politik und Wirtschaft Ziele geschärft und passende Lösungen gefunden werden. Grundlage dafür ist eine sorgsame Bewertung der Vorteile und Risiken von CBDC“, hieß es in dem Schreiben.
Sollte CBDC perspektivisch eingeführt werden, so sehe die DK seine Aufgabe ausschließlich als Zahlungsmittel. Dieses dürfe weder so ausgestaltet werden, dass es die Rolle der Kreditwirtschaft als Intermediär in der Volkswirtschaft grundlegend ändert, noch als Vehikel genutzt werden, um den Handlungsrahmen der Geldpolitik entscheidend auszuweiten. „Aus Sicht der DK setzt die Einführung von CBDC die Schaffung einheitlicher rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen voraus“, hieß es in der Stellungnahme. Rechtssicherheit und angemessene Regulierungsstandards seien „Grundvoraussetzungen für das Vertrauen der Öffentlichkeit in CBDC und dessen Akzeptanz durch alle Marktakteure“. (ud)
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme zu Digitalwährungen der DK.
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