EBA: Kein Automatismus im Umgang mit Schuldenmoratorien
Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat am 25. März klargestellt, dass die generelle Stundung von Krediten durch ein Schuldenmoratorium nicht automatisch dazu führt, dass für einen betroffenen Kredit der Schuldner als ausgefallen einzustufen ist oder dass das Kreditrisiko auch nur als signifikant erhöht gilt. Vielmehr müsse das Institut für den einzelnen Kreditnehmer beurteilen, ob es wahrscheinlich sei, dass er seine gestundeten Verbindlichkeiten vollständig begleichen könne, teilte die BaFin am Donnerstag mit. In Bezug auf den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 sollen die Institute demnach zwischen Kreditnehmern unterscheiden, deren Bonität von der Corona-Krise langfristig nicht beeinträchtigt sein dürfte, und solchen, die ihre Kreditwürdigkeit wahrscheinlich nicht wiederherstellen könnten.
Die EBA betonte den Angaben zufolge, dass trotz ihrer Unterstützung für Schuldenmoratorien beim Verbraucherschutz keine Abstriche gemacht werden dürften. Banken sollten betroffenen Kunden keine versteckten Gebühren berechnen und ihre Bonität nicht automatisch herunterstufen. Zudem sei ein ordnungsgemäßer Zahlungsverkehr aufrechtzuerhalten, hieß es. (ud)
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