Fünfter Rückgang in Folge: Erneut weniger Beschwerden über private Banken
Die Zahl der Beschwerden von Kunden über privaten Banken ist erneut weiter gesunken. 2019 gingen in der Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Kreditinstitute insgesamt 3.537 Schlichtungsanträge ein und damit gut 15 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei einer Gesamtkundenzahl der deutschen Privatbanken von rund 35 Millionen Kunden stellt dies einen Anteil von nur 0,01 Prozent dar. Das geht aus dem aktuellen Ombudsmann-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 hervor, der am Montag veröffentlicht wurde. „Die Beschwerden von Kunden nehmen bereits zum fünften Mal in Folge ab. Diese Entwicklung sehen wir sehr positiv“, erklärte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands. Stark gesunken seien im Jahr 2019 die Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Banken und Kunden im Wertpapiergeschäft. Nur rund 730 aller Beschwerden beträfen dieses Segment – dies seien gut 50 Prozent weniger als im Vorjahr.
Mehr als die Hälfte aller Eingaben entfiel den Angaben zufolge auf das Sachgebiet des Zahlungsverkehrs. Damit hätten sich die Eingangszahlen im Vergleich zum Vorjahr in diesem Sachgebiet um 15 Prozent erhöht. Die Verbraucher beanstandeten demnach hauptsächlich Probleme bei der Kontoführung, einschließlich der Kontoeröffnung und -schließung. Betroffen war laut dem Tätigkeitsbericht aber auch der konventionelle Zahlungsverkehr, insbesondere das Kartengeschäft und der Überweisungsverkehr. Obgleich einigen Medienberichten zufolge ein Beschwerdeanstieg nach der Umsetzung der am 14. September 2019 in Kraft getretenen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) erwartet wurde, beträfen tatsächlich nur wenige Schlichtungsanträge dieses Thema.
Erfreulich sei auch die Entwicklung der Eingänge zum Basiskonto, hieß es weiter. Die Schlichtungsanträge in diesem Bereich nahmen demzufolge in den letzten Jahren kontinuierlich ab. In 2019 seien hierzu nur 32 Schlichtungsanträge eingegangen. Im Kreditgeschäft verzeichnete der Ombudsmann der privaten Banken im Jahr 2019 den Angaben zufolge einen Rückgang von gut 15 Prozent.
Das Ombudsmannverfahren ist für die privaten Banken eine tragende Säule ihres verbraucherpolitischen Gesamtkonzepts. Es gibt den Beteiligten die Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen oder rasch gebildete Rechtsauffassungen erneut zu überprüfen. Nicht selten kann dadurch ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren vermieden werden. Das unentgeltliche Verfahren ist vom Bundesamt für Justiz anerkannt. Es gilt als Vorreiter für weitere außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Deutschland. Die Schlichtungssprüche sind für die Banken bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend. (ud)
Lesen Sie hier den vollständigen Bericht Ombudsmann der privaten Banken – Tätigkeitsbericht 2019.
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