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Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht

Deutsches Aktieninstitut begrüßt Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung will es börsennotierten Unternehmen angesichts der Coronakrise erleichtern, Hauptversammlungen virtuell, also ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre, abzuhalten. Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) begrüßte den Gesetzentwurf. „Dem Anliegen der Unternehmen nach einer rechtssicheren Hauptversammlung wird sehr weitgehend Rechnung getragen. Auch die Aktionärsrechte kommen nicht zu kurz. Allerdings steckt der Teufel bekanntermaßen im Detail, sodass der Entwurf noch an der einen oder anderen Stelle nachjustiert werden muss“, erklärte Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender des DAI am Montag in Frankfurt am Main.

Nach dem Gesetzentwurf könnten Unternehmen die Online Zugänge, die im Aktiengesetz geregelt sind, mit Hilfe eines Vorstandsbeschlusses den Aktionären zugänglich machen, hieß es. Eine Satzungsregelung, wie sie bislang gesetzlich vorgeschrieben ist, sei nicht erforderlich. Weiterhin sei vorgesehen, dass eine Hauptversammlung ganz ohne Präsenz der Aktionäre stattfinden könne. Dafür müssten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem sei die Bild- und Tonübertragung der Versammlung vorgesehen. 

Beantwortung aller Fragen in Echtzeit nicht darstellbar

Kritisch zu sehen ist laut DAI, dass eine Fragemöglichkeit über eine elektronische Kommunikation eingeräumt werden solle. Ein Online Fragerecht werde von den Dienstleistern der Emittenten nicht angeboten. Auch sei derzeit die Infrastruktur hierfür bei den Unternehmen nicht verfügbar. Bei Publikumsgesellschaften mit mehreren Zehntausend Aktionären sei die Beantwortung aller Fragen in Echtzeit nicht darstellbar. Ein Ansturm von Fragen während der Hauptversammlung sei vom Vorstand und dem ihm zuarbeitenden, eventuell wegen einem von Covid-19 personell eingeschränkten Team, kaum zu leisten. Deshalb solle es dem Ermessen des Vorstands überlassen sein, welche Form der Fragemöglichkeit er anbietet.

Richtig sei deshalb auch, dass dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt werde, festzulegen, dass Fragen bis zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind, erklärte das DAI. Die Frist solle jedoch von zwei auf vier Tage verlängert werden, um den Unternehmen genügend Zeit zu geben, die Fragen zu ordnen und die Antworten vorbereiten zu können. Fragen von Aktionären könnten nicht einfach ignoriert werden, sondern müssten alle gesichtet, geprüft und eine Entscheidung über die Beantwortung getroffen werden. Die eingehenden Fragen müssten zudem in die vorhandenen Q&A Systeme überführt werden.

Eine Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht durchzuführen, wird laut DAI viele Unternehmen, die bisher mit Online Zugängen keine Erfahrungen gemacht hätten, vor große Herausforderungen stellen. Aber auch die Unternehmen, die schon länger das Repertoire nutzten, das das Aktiengesetz zur Verfügung stellt, sehen sich demnach neuen Anforderungen gegenüber. „Jeder, der zuletzt im Homeoffice gearbeitet hat, weiß um die Schwierigkeiten der stabilen und sicheren Kommunikation bei Telefon- und Videokonferenzen. Deswegen dürfen wir die Unternehmen mit Anforderungen an eine `virtuelle` Hauptversammlung nicht überfordern“, betonte Bortenlänger. (ud)

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