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Kabinettsbeschluss zum Risikoreduzierungsgesetz: Bankenbranche soll krisenfester werden

Im Falle von Banken-Pleiten sollen Gläubiger und Eigentümer künftig stärker an den Kosten beteiligt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Stabilität des Bankensektors und zum Schutz von Steuerzahlern und Anlegern. Damit werde sichergestellt, dass der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen trage und nicht die Steuerzahler, teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. „Mit dem Risikoreduzierungsgesetz wollen wir den Bankensektor krisenfester machen“, erklärte Finanzminister Olaf Scholz. „Es soll höhere Anforderungen geben, damit die Institute Verluste besser verkraften können. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen“, so der Politiker. Mit dem Gesetz werden Teile des EU-Bankenpakets von 2019 in nationales Recht umgesetzt. 

Mit dem EU-Bankenpaket von 2019 und dem nun beschlossenen Gesetzentwurf werden dem BMF zufolge zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Stabilität des Bankensektors gezielt zu stärken, hieß es. Die Bundesregierung stelle mit dem Gesetzentwurf sicher, dass krisenbedingte Verluste von Banken von deren Investoren und nicht mehr vom Steuerzahler getragen würden. Große Banken müssen demnach künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten, die im Krisenfall Verluste abfedern. Besonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen dürften nur in einer Stückelung von mind. 50.000 Euro vertrieben werden. Damit werde ein im Bankenpaket vorgesehenes nationales Wahlrecht der Mitgliedstaaten genutzt und der Anlegerschutz erhöht, erklärte das Ministerium.

Verbindliche Verschuldungsquote

In der letzten Krise seien Banken durch eine zu hohe Verschuldung und eine zu kurzfristige Refinanzierung hohe Risiken eingegangen, hieß es weiter. Mit dem Bankenpaket würden die Lehren daraus gezogen und eine verbindliche Verschuldungsquote, definiert als das aufsichtliche Kernkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme, von 3 Prozent eingeführt. Für die größten globalen systemrelevanten Banken gelten demnach mit Mindestquoten von 3,5 Prozent bis 4 Prozent der Bilanzsumme dabei zukünftig höhere Anforderungen, so das BMF.Zudem werde eine neue Anforderung zur Stärkung der Liquidität im Bankenpaket eingeführt. Sie verpflichte Banken, ihre Refinanzierung langfristiger zu gestalten (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Überarbeitet wurden den Angaben zufolge auch die makroprudenziellen Instrumente, insbesondere Kapitalpuffer, mit denen Aufsichtsbehörden auf potenzielle Risiken für die Finanzstabilität präventiv reagieren könnten. Diese seien einfacher anwendbar und klarer abgegrenzt worden. (ud)

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