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Karlsruher Urteil: EZB-Anleihekaufprogramm zum Teil verfassungswidrig

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Demnach verstößt der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft hätten. Zudem sei nicht dargelegt worden, ob die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig seien, teilte das Verfassungsgericht mit. „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten", hieß es wörtlich in dem Urteil. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat den Angaben zufolge allerdings nicht feststellen. Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union (EU) oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise seien nicht Gegenstand der Entscheidung, hieß es.

Mit dem Urteil verbietet das Verfassungsgericht der Deutschen Bundesbank, sich weiter an den Anleihekäufen der EZB zu beteiligen. Für die Handlungsfähigkeit der EZB hat das enorme Konsequenzen. Der Grund dafür ist, dass auf die Bundesbank ein sehr großer Teil des Volumens der Staatsanleihekäufe entfällt. Diese haben mittlerweile ein Gesamtvolumen von etwa 2,2 Bio. Euro erreicht. Die EZB ist größter EZB-Anteilseigener. Beschwerdeführer in Karlsruhe waren unter anderen der AfD-Gründer Bernd Lucke sowie der frühere CSU-Politiker Dr. Peter Gauweiler. Eine weitere Klägergruppe wurde von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten. Kritikern gehen die Staatsanleihekäufe seit Jahren zu weit. Die Kläger werfen der EZB unter anderem vor, mit dem Geld finanziell nur ärmeren Eurostaaten zu helfen. Zudem betreibe die EZB Wirtschaftspolitik.

Die Entscheidung des Gerichts rüttele nicht an den Grundfesten der Währungsunion, erklärte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands, zur Bewertung der EZB-Staatsanleihekäufe durch das oberste deutsche Gericht. „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es sich dabei nicht um verbotene Staatsfinanzierung handelt. Die vom Gericht insbesondere geforderte Abwägung zwischen dem währungspolitischen Ziel und wirtschaftspolitischen Konsequenzen ist bedeutsam, aber erfüllbar. Aus unserer Sicht haben die europäischen Währungshüter alle Möglichkeiten nachzusteuern“, so Krautscheid.

Gauweiler und sein Prozessvertreter, der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek erklärten: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für uns ein großer Erfolg. Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union hat das Bundesverfassungsgericht sich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entgegengestellt und eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Zentralbank (EZB) festgestellt, obwohl der EuGH zuvor das Handeln der EZB gebilligt hatte.“ (ud)

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