Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags
DK fordert technisch machbare Lösungen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat den Entwurf eines Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV) kommentiert. Für eine sachgerechte Umsetzung eines Zahlungsverkehrsausschlusses von Anbietern unerlaubten Glücksspiels seien praktikable und technisch machbare Lösungen unentbehrlich, teilte die DK mit. Dabei sei zumindest durch länderübergreifende Absprachen zwischen den zuständigen Landes-Glücksspielaufsichtsbehörden sicherzustellen, dass eine einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, um den reibungslosen Ablauf des innerdeutschen Zahlungsverkehrs nicht zu gefährden. Denn der Zahlungsverkehr lasse keine Differenzierung nach Bundesländern zu.
Die DK habe auch in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass das im Glücksspielstaatsvertrag gewährte Recht, die Mitwirkung an Zahlungen an oder von bestimmten Glücksspielunternehmen zu untersagen, technisch nicht umsetzbar sei, weil sämtliche überweisungs- und lastschriftbasierten Zahlungen keine Informationen über das zugrundeliegende Geschäft liefern würden.
Die Bundesländer hatten sich im Januar auf den Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Demnach sollen bisher illegale Glücksspiele im Internet wie etwa Online-Poker oder Online-Automatenspiele in Zukunft erlaubt sind. Geplant sind darüber hinaus strenge Regeln zum Spielerschutz. So soll bei Glücksspielen im Netz ein monatliches Einzahlungslimit von 1000 Euro eingeführt werden. (ud)
Lesen Sie hier die Stellungnahme zu dem Entwurf eines Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags der DK.
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