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Risikoreduzierungsgesetz: DK sieht Nachbesserungsbedarf

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt Teile des vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegten Risikoreduzierungsgesetzes (RiG-RefE) ab. Grundsätzlich sei der Referentenentwurf im Hinblick auf die einzelnen Regelungsbereiche zwar zu begrüßen. Allerdings enthalte der Entwurf auch einige Punkte, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren einer Nachbesserung bedürften, teilte die DK in einer Stellungnahme mit. Vor allem das bei einzelnen Regelungen vorgenommene sogenannte Gold-Plating europäischer Vorgaben sei abzulehnen.

Bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Eigenmittelempfehlung bzw. Eigenmittelzielkennziffer sollten zwingend die Spezifika des deutschen Bankensektors und der nationalen Aufsichtspraxis berücksichtigt werden, hieß es in der Stellungnahme. Insbesondere sollte eine weitere Komplexitätsreduktion für aufsichtliche Stresstests angestrebt werden, Synergien zu vorhandenen Aufsichtselementen genutzt und das Proportionalitätsprinzip für deutsche Institute im Rahmen der CRD V-Umsetzung weiter gestärkt werden. Für die DK sei es nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der deutsche Gesetzgeber Anforderungen der CRD V für deutsche Institute verschärfen will und eine Erfüllung der Eigenmittelempfehlung in Form von hartem Kernkapital (CET1) verlangt.

Die Empfehlung zum Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel werde in Art. 104b CRD V nicht auf das harte Kernkapital eingegrenzt, begründete die DK ihre Kritik. Danach könnten auch sonstiges Kern- und Ergänzungskapital für die Unterlegung anrechenbar sein. Bei der nationalen Umsetzung der CRD V sollten demnach grundsätzlich keine strengeren Anforderungen kodifiziert werden, als in der Richtlinie selbst vorgesehen.

Laut BMF dient das Risikoreduzierungsgesetz der Umsetzung des sogenannten EU-Bankenpakets. Es enthalte Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Bankensektor und zur Stärkung der Proportionalität. Zur Risikoreduzierung würden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Einklang mit internationalen Standards gestärkt. Dazu werden den Angaben zufolge eine verbindliche Verschuldungsquote (Leverage Ratio) und eine strukturelle Liquditätsquote (Net Stable Funding Ratio) eingeführt. Außerdem werde ein internationaler Standard zu Verlustpuffern (Total Loss Absorbing Capacity) umgesetzt, um die Abwicklung von Banken glaubwürdig zu machen und die Steuerzahler zu schützen. Für kleine und mittlere Banken werde das Prinzip der Proportionalität gestärkt. (ud) 

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der DK zum Referentenentwurf für ein Risikoreduzierungsgesetz.

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