Stundung von Verbindlichkeiten nicht ausreichend
Hilfszahlungen auch für Privatpersonen
Aufgrund der Coronavirus-Epidemie geht es einigen Deutschen bereits jetzt finanziell schlechter, und je länger die Krise andauert, desto mehr dürften ihnen noch folgen. Wenn Kurzarbeit angesetzt wird, aber die laufenden Ausgaben wie Miete oder Kredite unverändert weiterlaufen, kann das nicht jeder aus seinen Rücklagen abfedern. Gerade für Geringverdiener dürfte es kaum möglich sein, mit 60 bzw. 67 Prozent des gewohnten Einkommens über die Runden zu kommen. Die Belastungen könnten vielfach in der Privatinsolvenz enden, warnt der Verband der PSD Banken. Verbandspräsident Dieter Jurgeit fordert, die Bundesregierung sollte nicht nur Hilfspakete mit nicht-rückzahlungspflichtigen Zuschüssen für Firmen, sondern auch für Verbraucher auf den Weg bringen und so besonders unterstützungsbedürftigen Familien durch die Krise helfen. Dieses „geschenkte Geld“ helfe in der Not langfristig.
„Natürlich ist es richtig und wichtig die Wirtschaft zu unterstützen. Aber die aktuellen Hilfspakete greifen zu kurz“, sagt Jurgeit. Die vielen betroffenen Privathaushalte und ihre laufenden Belastungen, die mit den geringeren Einkünften in der Corona-Krise nicht zu bewältigen seien, würden nicht ausreichend berücksichtigt.
Es gibt zwar bereits erste Schritte: So dürfen Mietschulden, die zwischen dem 1. April und 30. Juni als Folge der Corona-Krise entstehen, nicht zu einer Kündigung führen. Auch ein Gesetz zur Stundung anderer Verbindlichkeiten für drei Monate wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Aber dies bedeutet nur ein Aufschieben von Verbindlichkeiten, die Verpflichtung zur Zahlung bleibt grundsätzlich bestehen. Der Verband schlägt ein Stufenmodell vor, das Förderungen für die Gruppe der Familien mit Kindern oder Personen, die Familienangehörige pflegen, bevorzugt behandelt. (kra)
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