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Tragfähige Sanierungsinstrumente: Sanierung statt Liquidierung

Erstellt von Dirk Andres |

Das Sanierungsinstrument der Eigenverwaltung hat sich seit Inkrafttreten des ESUG im Jahr 2012 rasant entwickelt und wird mittlerweile bei sechs von zehn großen Insolvenzen eingesetzt. Mit diesem Verfahren lassen sich viele Sanierungsschritte im Sinne aller Beteiligten erheblich beschleunigen. Um die Qualität und Verantwortung in der Sanierung zu fördern, hat das „Forum 270“ Grundsätze für die ordnungsgemäße Eigenverwaltung aufgestellt.

Mithilfe des ESUG verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Unternehmen den Zugang zur Eigenverwaltung zu erleichtern, dadurch früh- und rechtzeitige Insolvenzanträge zu fördern und so die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung zu erhöhen.

Seit seiner Einführung im Jahr 2012 hat das Instrument der Eigenverwaltung erheblich an Bedeutung gewonnen. Immer weniger Insolvenzanträge erfolgen als Regelverfahren in der Fremdverwaltung, also in einer Insolvenz. Dies gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen bei Antragstellung noch „lebt“ und eine gewisse Mindestgröße – in aller Regel mehr als 50 Mitarbeiter – aufweist.

Früher galt: Insolvenz bedeutet das Ende eines Unternehmens. Mit der Eigenverwaltung hat das Insolvenzverfahren in der Außendarstellung nun jedoch weitestgehend seinen Schrecken verloren und wird bei den meisten Stakeholdern als legitimes Mittel zur Sanierung eines Unternehmens angesehen.
Die Eigenverwaltung wird in der Öffentlichkeit mehr und mehr mit einer Sanierung des Unternehmens verbunden. Nicht zuletzt auch aufgrund prominenter Verfahren in den vergangenen Jahren ist in den Köpfen angekommen, dass die neu geschaffenen Möglichkeiten der Eigenverwaltung und des Schutzschirms zum dauerhaften Erhalt eines Unternehmens beitragen können.

Auch für die Gläubigerseite sind diese Verfahren nach neueren statistischen Erhebungen sinnvoll. In Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren liegt die durchschnittlich ausgezahlte Quote mehr als doppelt so hoch wie bei der Fremdverwaltung. Zudem können auf diesem Weg mehr Arbeitsplätze erhalten werden, und die Lieferanten und Finanzierer behalten ihre Kunden, mit denen sie auch weiterhin Geld verdienen können.

In diesem Sinn sollte in Krisensituationen stets die Möglichkeit der Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung oder mit einem Schutzschirm verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig in die engere Auswahl einbezogen werden.

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Den vollständigen Beitrag finden Sie auf der Webseite www.die-bank.de.

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