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Auslagerung / Outsourcing

Die Abgabe von eigentlich unternehmensinternen Teilen der Produktion an externe Anbieter; mitunter verbunden mit Arbeitsplatzabbau im eigenen Unternehmen. Der Begriff kam auf in den 80er Jahren im Zusammenhang mit großen EDV-Auslagerungen. Seither besonders häufig genutzt für die externe Erbringung von IT-Dienstleistungen, aber auch für rechtliche Dienstleistungen, z. B. Geldwäschebeauftragte. Das auslagernde Unternehmen behält jedoch in jedem Fall die rechtliche Gesamtverantwortung für die eingekaufte Teilleistung des Lieferanten. 


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