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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber (Whistlebower) bringen für die Allgemeinheit wichtige, geheime Informationen an die Öffentlichkeit. Dies können z.B. Missstände, Verbrechen oder Gefahren sein. Berühmte Beispiele solcher „Hinweise“ findet man vor allem in der Politik, in Behörden und in Wirtschaftsunternehmen. 

Am 16. Dezember 2019 ist die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten, mit der Hinweisgeber, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, besser geschützt werden sollen.

Zu den wichtigen Neuerungen gehört, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet werden, zuverlässig funktionierende Meldekanäle für Hinweise einzurichten. Die neuen Vorschriften gelten für Bereiche wie die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, die Verhütung von Geldwäsche, das Gesundheitswesen usw. 

Mit den neuen Vorschriften werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, z. B. davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Auch Unterstützer von Hinweisgebern, z.B. Kollegen oder Angehörige, werden geschützt.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hätte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen – in Deutschland wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch erst im Mai 2023 abgeschlossen: Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist einen Monat nach der Verkündung in Kraft getreten.


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