Bald ist es soweit: Ab dem 17. Januar 2025 ist der Digital Operational Resilience Act anzuwenden. In der gesamten Branche arbeitet man mit Hochdruck daran, die neuen Anforderungen umzusetzen, z. B. zum Informationsregister für IKT-Drittdienstleistungen, das alle Finanzinstitute ab 2025 verpflichtend führen müssen. Was dies in der Praxis bedeutet und welche Herausforderungen damit verbunden sind, diskutieren wir mit Dr. Patrik Buchmüller, Unternehmensberater, Autor und Referent zu aufsichtsrechtlichen Umsetzungsfragen, und Sandra Schmolz, Finanzcontrollerin im Bereich Unternehmensplanung & Steuerung bei der VR-Bank Starnberg-Hersching-Landsberg eG.
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