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Er ist Anfang des Jahres in Kraft getreten und zum 17.01.2025 verpflichtend anzuwenden: der „Digital Operational Resilience Act” (DORA) der EU. Doch welche Herausforderungen bringt die neue Verordnung mit sich? Und wer alles ist davon betroffen? Darüber sprechen wir mit Dr. Patrik Buchmüller, Unternehmensberater, Autor und Referent zu aufsichtsrechtlichen Umsetzungsfragen. Im ersten Teil unserer Doppelfolge geht es außerdem um die Zuständigkeiten und ersten Schritte bei der Umsetzung dieses auch mengenmäßig anspruchsvollen Gesamtpakets.

Veröffentlicht am

Dr. Patrik Buchmüller

freiberuflicher Unternehmensberater & Experte Aufsichtsrecht

Herr Dr. Buchmüller war als Mitarbeiter der BaFin zuständig für die Umsetzung der Basel-II-Vorgaben zum operationellen Risiko (OpRisk) in das nationale Aufsichtsrecht und Mitglied der OpRisk-Gruppe des Baseler Ausschusses sowie weiterer nationaler und internationaler Arbeitsgruppen der Bankenaufsicht. Er besitzt langjährige Erfahrung als Risikomanager im öffentlichen und privaten Bankensektor. Aktuell beschäftigt er sich als Unternehmensberater mit Umsetzungsfragen zu CRR, MaRisk, BAIT sowie den neuen regulatorischen Anforderungen zum ESG-Risikomanagement.

Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen (u.a. MaRisk-Interpretationsleitfaden sowie Kommentierungen ausgewählter Vorgaben von CRR, KWG und SAG). Bei Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen für den Finanzsektor sowie im Rahmen von Lehraufträgen bei diversen Hochschulen referiert Hr. Dr. Buchmüller regelmäßig zu aktuellen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen sowie praktischen Umsetzungsfragen.

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