Elektronische Signatur
Montag, 06.01.2020 |
Digitalisierung
Ziel der elektronischen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen, rechtsgültigen Unterschrift mit elektronischen Medien. Erreicht wird dies durch den Einsatz von mit elektronischen Informationen verknüpften Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann. In einigen Ländern ist sie bereits vollständig rechtlich gleichgestellt, in anderen werden besondere gesetzliche Anforderungen gestellt.
« Zurück zur Übersicht
