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Individuelle Datenverarbeitung (IDV)

Unter IDV (bzw. End User Computing, EUC) versteht man die von Endbenutzern im Fachbereich entwickelten oder betriebenen Anwendungen, häufig Excel- oder Access-basiert. IDV-Anwendungen müssen in Abhängigkeit von ihrem Schutzbedarf die gleichen Anforderungen erfüllen wie Anwendungen der ZDV (MaRisk AT 7.2, Tz. 5 / BAIT Tz. 43). Die Aufsicht erwartet Regelungen (z. B. in Form einer IDV-Richtlinie) sowie die Erhebung eines zentralen Registers, in dem diese Anwendungen geführt werden.


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