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Elektronische Vertrauensdienste

Gemäß der eIDAS-Verordnung (siehe eIDAS) sollen einheitliche elektronische Vertrauensdienste schnelle, kostengünstige und vertrauenswürdige Transaktionen über die Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Dazu gehören vor allem die Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zeitstempeln. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende 2019 ein dauerhaftes Verzeichnis (DA:VE) für elektronische Vertrauensdienste in Betrieb genommen. 


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