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Auslagerungs­register

Institute müssen ein Auslagerungsregister mit Informationen über alle Auslagerungsvereinbarungen vorhalten und laufend aktualisieren. Das sieht die 6. Novelle der MaRisk vor, die am 16. August 2021 erschienen ist. Welche Parameter konkret erfasst werden müssen, geht aus den Nummern 54 und 55 der EBA-Leitlinien zu Auslagerungen hervor.


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