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Datenschutzbeauftragter (lt. Datenschutz-Grundverordnung)

Der Begriff „Datenschutzbeauftragter“ hat in der umgangssprachlichen Nutzung zwei verschiedene Bedeutungen. Zum einen werden verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden als (Landes-)Datenschutzbeauftragte bzw. -beauftragter bezeichnet. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) meint mit dem Wort jedoch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der ein von einem Unternehmen ernannte Person ist, die für die Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zuständig ist.


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