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Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Am 16. August 2021 hat die BaFin die 6. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) veröffentlicht. Die neue Fassung setzt Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um, die diese in ihren Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen, zu Auslagerungen sowie zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken formuliert hat. 

Die MaRisk-Novelle ist direkt am 16. August in Kraft getreten, allerdings sind nur die Konkretisierungen unmittelbar anzuwenden. Für die Implementierung der Änderungen, die neue Anforderungen mit sich bringen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Bereits bestehende oder ausgehandelte Auslagerungsverträge müssen bis Ende 2022 angepasst werden.

Parallel zur MaRisk wurden auch die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) novelliert, die auf der MaRisk aufbaut und die Anforderungen der Aufsicht an die IT und die Informationssicherheit konkretisiert.


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