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Datenschutz-Folgenabschätzung

Die verantwortliche Stelle hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung, voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.


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