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Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Art. 4 Nr. 1 DSGVO legaldefiniert – die natürliche Person, um die es im Einzelfall geht, wird dort „betroffene Person“ genannt. In Wirtschaftsunternehmen sollte man präziser von Mitarbeitern, Kunden oder Interessenten sprechen. Eine Vielzahl von weiteren Definitionen zum Datenschutz finden sich in Art. 4 DSGVO.  


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