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Safeguarding Officer / Single Officer

Donnerstag, 22.07.2021 | Allgemein

Mit der Markets in Financial Instruments Directive MiFID II trat zum 3. Januar 2018 die Pflicht zur Ernennung eines „Beauftragten zum Schutz von Finanzinstrumenten und Geldern von Kunden“ (englisch: Safeguarding Officer oder Single Officer) in Kraft (Art. 7 delegierte Richtlinie EU 2017/953). In deutsches Recht wurde die Richtlinie mit § 81 Abs. 5 WpHG und § 10 WpDVerOV umgesetzt.


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