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Verdachtsmeldung

Alle nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institutionen (darunter insbesondere Kreditinstitute) müssen Sachverhalte, bei denen der Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht, umgehend den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mitteilen. Das Geldwäschegesetz gibt dabei Anhaltspunkte, was zu einem Verdacht führen kann und macht außerdem genaue Vorgaben, wie schnell, in welcher Form und bei wem ein solcher Verdacht zu melden ist. Das Unterlassen einer Verdachtsmeldung kann auch für den einzelnen Mitarbeiter persönlich hohe Haftungsrisiken beinhalten. 


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